Europäische Länder (SEPA)
Zum Beispiel:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, usw.
Verifizierung Ihres Accounts
Rechtliche Angaben (Schritt 1)
Logge dich mit deinem Stationsbetreiber-Account im eCarUp Webportal ein
Navigiere im Menü zu "Account" und klicke auf "Rechtliche Angaben".
Als Betreiber einer Ladestation, die über eCarUp abgerechnet wird, ist es erforderlich, dass du deinen Account verifizierst. Dies kann sowohl als Privatperson als auch als Unternehmen erfolgen (siehe unten stehende Beispiele).
Account Verifikation (Schritt 2)
Sobald du die rechtlichen Angaben ausgefüllt hast, klicke bitte auf "Verifizieren".
Es öffnet sich ein neues Browser-Fenster und du gelangst zu "Stripe". Achtung, manche Browser verwenden ein Pop Up Blocker.
Das Webportal von Stripe führt dich durch einen Fragebogen, wo alle relevanten Informationen abgefragt werden.
Ist dein Account erfolgreich verifiziert, siehst du die Meldung "Ladevorgänge und Auszahlung möglich". Wichtig, der Abgleich kann bis zu 5 Minuten dauern.
Fehlen deinem Account wichtige Informationen, erhältst du im eCarUp Dashboard und im Reiter "Account und Auszahlung" eine entsprechende Meldung.
HINWEISE:
Diese Massnahmen dienen in erster Linie der Sicherheit der Finanztransaktionen auf der eCarUp Plattform.
Nach der erfolgreichen Verifizierung kann es ca. 20 Minuten dauern, bis die Daten abgeglichen sind und die unten beschriebenen Warnhinweise (gelber oder roter Balken) verschwinden.
Wichtig, wenn nachträglich der Account von Firma auf Privatperson (oder umgekehrt) umgestellt werden soll, bitten wir dich, uns auf support@ecarup.com zu kontaktieren.
Dein Account ist erfolgreich verifiziert.
Dein Account ist verifiziert und kann Zahlungen (von Fahrern) entgegen nehmen. Du hast aber noch keine IBAN für die Auszahlung des Guthabens hinterlegt.
In deinem Account fehlen essenzielle Informationen und es können weder Ein- noch Auszahlungen verarbeitet werden.
Beispiel für:
Privatperson
Beispiel natürliche Person
(z. B. wenn ich meine Station als Privatperson mit Nachbarn teile oder als Vertreter einer Stockwerkeigentümerschaft STWEG)
Folgende Informationen sind für eine natürliche Person mindestens gefordert:
Vorname, Name
Adresse und Land
Geburtsdatum
Telefonnummer
STWEG
Beispiel natürliche Person
(z. B. Delegierter der STWEG)
Folgende Informationen sind für eine natürliche Person mindestens gefordert:
Vorname, Name
Adresse und Land
Geburtsdatum
Oder die Bewirtschaftung liegt in den Händen der Immobilienverwaltung
Kann beim Punkt Vorname und Name wie folgt vorgegangen werden:
Name: STWEG Musterstrasse 18, Vertreter Hans Muster
Vorname: c/o Firma XY
Zu diesem Fall hat Stripe keine abschliessende Lösung. Siehe auch Verifizierung Unternehmen.
Hinweis: Es kann beim Auszahlungsbeleg eine Notiz (Kommission) verfasst werden. Mehr Infos findest Du hier: Kommentarfeld
Wichtig: Bei beiden Anwendungsfällen muss die Person sich mit der ID verifizieren.
Unternehmen
Beispiel juristische Person
(z. B. wenn ich meine Station als Unternehmen meinen Mitarbeitenden zur Verfügung stelle oder wenn ich als Verwaltung für eine STWEG zuständig bin)
Folgende Informationen sind für eine juristische Person mindestens gefordert:
Firmenname, Adresse und Land
Steuernummer
Je nach Transaktionsvolumen ggf. eine Unternehmenseintragung (z. B. Jahresabschluss oder Handelsregistereintrag)
Für mindestens einen Vertreter (Inhaber mit mehr als 25% Anteile, Verwaltungsrat, massgebliche Verantwortung für das Unternehmen)
Vorname, Name
Private Adresse
Geburtsdatum
Je nach Transaktionsvolumen ggf. ein Ausweisdokument (z. B. Identitätsausweis)
Je nach Transaktionsvolumen ggf. ein Dokument zur Verifizierung der privaten Adresse (z. B. Stromrechnung)
Wichtig: Auch wenn das Unternehmen nicht MwSt. pflichtig ist gibt es sehr wahrscheinlich einen Eintrag im ZEFIX und enthält eine UID Nummer (Steuernummer).
Unter folgendem LINK kann dies überprüft werden.
Gemeinde & Regierungsstelle
Folgende Informationen sind für eine juristische Person mindestens gefordert:
Firmenname, Adresse und Land
Steuernummer
Je nach Transaktionsvolumen ggf. eine Unternehmenseintragung (z. B. Jahresabschluss oder Handelsregistereintrag)
Mindestens einen Vertreter (zuständige Person des Accounts) muss hinterlegt werden.
Vorname, Name
Private Adresse
Geburtsdatum
Je nach Transaktionsvolumen ggf. ein Ausweisdokument (z. B. Identitätsausweis)
Je nach Transaktionsvolumen ggf. ein Dokument zur Verifizierung der privaten Adresse (z. B. Stromrechnung)
Wichtig: Auch wenn die Gemeinde oder Regierungsstelle nicht MwSt. pflichtig ist gibt es sehr wahrscheinlich einen Eintrag im ZEFIX und enthält eine UID Nummer (Steuernummer).
Unter folgendem LINK kann dies überprüft werden.
Wenn dies alles nicht zutrifft, bitte den Verifizierungsprozess analog STWEG durchführen.
⚠️Für eine reibungslose Auszahlung gilt grundsätzlich, dass der Kontoinhaber eine Vollmacht für die hinterlegte IBAN vorweisen können muss. Dies betrifft insbesondere Verwaltungen, die sich im Namen einer STWEG legitimieren. ⚠️
Folgende Dokumente können für eine erfolgreiche Verifizierung verwendet werden
(ein Dokument genügt jeweils)
Dokumente für die Identitätsprüfung
Dokumente für die Adressprüfung
Unternehmensdokumente
Reisepass / Passport
Führerschein / Driver license
Identitätskarte / ID- Card (Scans von Vorder- und Rückseite sind erforderlich)
Aufenthaltsbewilligung / Residence permit
Wohnsitzbestätigung / Residence certificate
Rechnung von Energieversorgern / Utility Bill
Kontoauszug / Statement from a financial institution
Offizielles Schreiben einer Behörde / Government issued letter
MwSt-Registrierung / VAT Registration
Gründungsurkunde / Articles of incorporation
Jahresabschluss / Financial statement
Handelsregistereintrag / Commercial register entry
Handelsregisterauszug / Commercial register extract
Erweiterung des Know-Your-Customer-Prinzips (Fünfte EU Geldwäsche- Richtlinie)
Das Know-Your-Customer-Prinzip (KYC) verlangt von Unternehmen, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen, um illegale Aktivitäten wie Geldwäsche zu verhindern und regulatorische Vorschriften einzuhalten.
Im Zuge des Kampfes gegen die Terrorismusfinanzierung verschärft die EU im Jahr 2020 mit der Umsetzung der fünften Geldwäsche Richtlinie die Transparenz bei Finanztransaktionen. Dies hat für eCarUp Stationsbesitzer zur Folge, dass die Identität des Accountbesitzers (private oder juristische Person) jederzeit geklärt und mittels Eingabe von Identifikationsinformationen verifiziert sein muss. Weitere Informationen zur Richtlinie findest du auf dieser Seite.