Stripe

Warum müssen eCarUp Stationsinhaber die Accounts verifizieren?

Die eCarUp AG ist nie selbst im Besitz der über unsere Plattform übertragenen Gelder, diese gehören entweder dem Kreditkartenbesitzer (Fahrer) oder dann direkt dem Stationsinhaber. Damit ist eCarUp kein Finanzintermediär und verwaltet keine Fremdvermögen. Die Gesetzgeber in Schweiz und in Europa verlangen für solche Transaktionen (auch in der Grössenordnung wie sie über eCarUp verarbeitet werden), dass die wirtschaftlich Berechtigung der Guthaben geklärt ist. Das auf die Accounts der Stationsinhaber übertragene Guthaben gehört damit rechtlich gesehen der verifizierten Person (juristisch oder natürlich) und diese ist für eine korrekte Handhabung und Verbuchung sowie für den Schutz gegen Missbrauch davon zuständig .

Du findest hier weitere Informationen zur Abrechnung mit der Kreditkarte.

Alle Finanztransaktionen werden über unseren Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Stripe ist ein zertifizierter und etablierter Online-Bezahlservice mit globaler Präsenz. Wenn du also bei eCarUp mit der Kreditkarte bezahlst, finden im Hintergrund die standardmässigen Prozesse bezüglich Validierung, Sicherheit der Datenübertragung und Datenschutz statt. Zudem sind die Transaktionen europaweit konform mit den Geldwäscherei- und Bankgesetzen. Erfahre hier mehr über die Sicherheit bei Stripe: Datensicherheit und Datenschutz bei Stripe (Englisch).

HINWEISE: 

Verifizierung Ihres Accounts

In der Konsequenz musst du als eCarUp Stationsbesitzer deinen Account verifizieren. Dies kann entweder als natürliche oder juristische Person geschehen (siehe Beispiele weiter unten).

Der Ablauf ist folgendermassen:


HINWEISE:

Dein Account ist erfolgreich verifiziert.

Dein Account ist verifiziert und kann Zahlungen (von Fahrern) entgegen nehmen. Du hast aber noch keine IBAN für die Auszahlung des Guthabens hinterlegt.

In deinem Account fehlen essenzielle Informationen und es können weder Ein- noch Auszahlungen verarbeitet werden.

Beispiel für:

Privatperson

Beispiel natürliche Person

(z. B. wenn ich meine Station als Privatperson mit Nachbarn teile oder als Vertreter einer STWEG)

Folgende Informationen sind für eine natürliche Person mindestens gefordert:

STWEG

Beispiel natürliche Person

(z. B. Delegierter der STWEG)

Folgende Informationen sind für eine natürliche Person mindestens gefordert:

Oder Natürliche Person und Vermerk auf STWEG

Kann beim Punkt Vorname und Name wie folgt vorgegangen werden:

Zu diesem Fall hat Stripe keine abschliessende Lösung. 


Wichtig: Bei beiden Anwendungsfällen muss die Person sich mit der ID verifizieren. 

Unternehmen

Beispiel juristische Person

(z. B. wenn ich meine Station als Unternehmen meinen Mitarbeitenden zur Verfügung stelle oder wenn ich als Verwaltung zuhanden einer STWEG amte)

Folgende Informationen sind für eine juristische Person mindestens gefordert:

Für mindestens einen Vertreter (Inhaber mit mehr als 25% Anteile, Verwaltungsrat, massgebliche Verantwortung für das Unternehmen)

Wichtig: Auch wenn das Unternehmen nicht MWSt. Pflichtig ist gibt es sehr wahrscheindlich einen Eintrag im ZEFIX und erhält ein UID Nummer (Steuernummer). 

Unter folgendem LINK kann dies überprüft werden. 

Gemeinde & Regierungsstelle


Folgende Informationen sind für eine juristische Person mindestens gefordert:

Für mindestens einen Vertreter (Inhaber mit mehr als 25% Anteile, Verwaltungsrat, massgebliche Verantwortung für das Unternehmen)

Wichtig: Auch wenn die Gemeinde oder Regierungsstelle nicht MWSt. Pflichtig ist gibt es sehr wahrscheindlich einen Eintrag im ZEFIX und erhält ein UID Nummer (Steuernummer). 

Unter folgendem LINK kann dies überprüft werden. 

Folgende Dokumente können für eine erfolgreiche Verifizierung verwendet werden

(ein Dokument genügt jeweils)

Dokumente für die Identitätsprüfung

Dokumente für die Adressprüfung

Unternehmensdokumente



Erweiterung des Know-Your-Customer-Prinzips (Fünfte EU-Geldwäschereirichtlinie)

Im Zuge des Kampfes gegen die Terrorismusfinanzierung verschärft die EU im Jahr 2020  mit der Umsetzung der fünften Geldwäschereirichtlinie die Transparenz bei Finanztransaktionen. Dies hat für eCarUp Stationsbesitzer zur Folge, dass die Identität des Accountbesitzers (private oder juristische Person) jederzeit geklärt und mittels Eingabe von Identifikationsinformationen verifiziert sein muss. Weitere Informationen zur Richtlinie findest du auf dieser Seite.